AGB (Allgemeine Vertragsbedingungen) der Attentis Digital AG Basel

 

1. Vertragsgegenstand

Attentis Digital AG (Basel), im folgenden attentis genannt, erbringt im Bereich digitales Marketing und Unternehmensberatung Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und attentis vertraglich vereinbart werden. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus Punkt 3. der AGB.

Für alle Vertragsverhältnisse zwischen attentis und dem Auftraggeber gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von attentis schriftlich bestätigt werden.

Attentis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. attentis wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.
Bei der Erstellung von Google Ads enthalten unsere Kampagnen standardmässig eine Anzeigengruppe. Weitere Anzeigengruppen in ein und derselben Kampagne werden zusätzlich offeriert.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von attentis. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn attentis mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn attentis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

 

3. Leistungsbeschreibung

attentis bietet individuelle Dienstleistungen vorwiegend in den Bereichen digitales Marketing und Unternehmensberatung an.

Art und Umfang der Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und attentis festgehalten. attentis wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. attentis erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Betriebe oder geografische Gebiete.

 

4. Projektzusammenarbeit

Auftraggeber und attentis bestimmen bei Auftragsvergabe je einen Projektverantwortlichen. Die beiden verantwortlichen Betreuer sind ermächtigt, im Rahmen der Projektabwicklung verbindliche Entscheidungen zu treffen, sofern solche nicht den Bestimmungen dieser Offerte widersprechen.

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen zu erfüllen. Bei Schnittstellen oder Drittsystemen endet die Gewähr des Auftragnehmers bei der Schnittstelle.

Zusätzliche Arbeiten und Ergänzungen, die nicht in dieser Offerte aufgeführt sind, bedürfen einer Offerte und einer schriftlichen Auftragserteilung.

Spesen werden separat verrechnet (nach Aufwand). Für Sitzungen und Termine beim Auftraggeber verrechnen wir nach Absprache mit dem Auftraggeber pauschal 0.80 CHF pro Kilometer (ab Basel, Zürich oder Luzern, was näher ist) oder ein ÖV-Ticket 1. Klasse (1/2‑Tax). Für Sitzungen im Raum Aarau, Basel, Zürich und Zug werden keine Fahrspesen verrechnet. Weitere Spesen werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

 

5. Gewährleistung und Garantie

attentis übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von attentis ausdrücklich nicht gewährt.

Mitarbeiter und / oder Beauftragte von attentis können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen. Diese sind nur wirksam, wenn sie von attentis schriftlich bestätigt werden.

attentis gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs‑, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber attentis gerügt hat und, dass Mängel auf den Leistungen von Attentis beruhen.

 

6. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

Im laufenden Auftragsverhältnis stehen dem Auftraggeber sämtliche von attentis für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung.
Beabsichtigt der Auftraggeber eine Keyword-Kampagne oder Webseite zu übernehmen und unter eigener Regie zu betreiben, überträgt ihm attentis sämtliche Zugriffsbefugnisse ohne jegliche Einschränkung oder finanzielle Folgen.

 

7. Preisänderungen

Preisänderungen der Angebote von attentis sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden die bei Vertragsabschluss gültigen Preise bis zum Vertragsende angewandt.

 

8. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten wie z. B. die Support- oder Wartungs-Gebühren im Rahmen der Betreuung einer Kampagne oder Unterhaltsarbeiten an Webseiten werden nachträglich verrechnet (monatlich, zu Beginn des Folgemonats).

Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Beträge über 2’000.- CHF müssen zu 50% im Voraus geleistet werden.

Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über attentis abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist attentis, nach vorgängiger Information (Telefon, E‑Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere laufende Keyword-Kampagnen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnung.

Bei Zahlungsverzug eines Auftraggebers für direkte Leistungen von attentis, wird das Recht auf Verrechnung (Klickkosten und / oder Gegenleistungen des Auftraggebers) ausdrücklich vorbehalten.

 

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Laufzeit der Dienstleistung von attentis wird zwischen dem Auftraggeber und attentis vertraglich vereinbart.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch attentis liegen unter anderem vor, wenn:
der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst;
ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

 

10. Verantwortlichkeit, Freistellung

attentis prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

attentis behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. attentis führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.

Der Auftraggeber stellt attentis hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

 

11. Mitwirkung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit attentis die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von attentis unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt attentis auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von attentis vorliegen, kann attentis den Aufwand in Rechnung stellen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist attentis von der Leistungspflicht befreit. Leistet attentis dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Angebotspreise in Rechnung.

 

12. Haftung

attentis haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn attentis die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von attentis nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von dieser gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.

13. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von attentis oder im Auftrag von attentis handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschliesslich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschliesslich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Attentis Digital AG. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts.

Attentis Digital AG – Aktuelle Version der AGB, gültig seit März 2021.